Nutzungsregeln
1. Zweck und Geltung
„Weißt du noch?“ ist für private Familien- und Freundeskreise bestimmt. Diese Regeln gelten für Gastgeber und Personen, die über einen Einladungslink Erinnerungen beitragen.
2. Zulässige Inhalte
- Du darfst nur Fotos, Namen, Zitate und Erinnerungen bereitstellen, die du für diesen privaten Spieleabend verwenden darfst.
- Unzulässig sind rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder die Privatsphäre anderer verletzende Inhalte.
- Bei Bildern von Kindern muss eine sorgeberechtigte Person die Freigabe verantworten. Gäste unter 16 Jahren sollen Beiträge nur gemeinsam mit einer sorgeberechtigten erwachsenen Person einreichen.
- Ein Einladungslink darf nicht öffentlich verbreitet, verkauft oder für automatisierte Uploads missbraucht werden.
3. Verantwortung des Gastgebers
Der Gastgeber prüft Beiträge, legt Quiz-Personen und Portraits manuell fest und entscheidet, welche Inhalte im Raum, auf dem Fernseher und auf einer Ergebnis-Karte erscheinen. Nicht freigegebenes Material darf nicht verwendet werden.
4. Moderation und Meldungen
Einladungen oder Inhalte können bei Missbrauch, Sicherheitsproblemen oder glaubhaft gemachten Rechtsverletzungen vorläufig gesperrt werden. Meldungen sind über den Meldeweg möglich.
5. Verfügbarkeit
Es besteht kein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Verbindung. Lokale Entwürfe, verständliche Fehlerzustände und Wiederholungsmöglichkeiten sollen Datenverlust begrenzen.
6. Käufe
Digitale Freischaltungen werden ausschließlich über Apples In-App-Kauf abgewickelt. Verbindlich sind die unmittelbar vor dem Kauf angezeigten StoreKit-Informationen und die Bedingungen des App Store. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
7. Beendigung und Löschung
Einladungen lassen sich deaktivieren. Der Gastgeber kann den Spieleabend einschließlich operativer Serverdaten löschen. Bereits von Teilnehmenden gesehene oder bewusst außerhalb der App geteilte Ergebnisbilder können technisch nicht zurückgerufen werden.
8. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Zwingende Rechte, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsrecht, werden nicht eingeschränkt.
Stand: 6. August 2026. Diese Informationen beschreiben den aktuellen technischen Stand und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Vor dem öffentlichen App-Store-Start ist eine abschließende juristische Prüfung vorgesehen.
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